Mi 14. September // 18.30 – 20.00 Uhr // Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92
In dieser Veranstaltung sollen die beiden Rechtssysteme einem Faktencheck unterzogen werden: Was können sie in der Aufarbeitungsfrage jeweils leisten? Wo liegen im Vergleich ihre Grenzen oder auch Vorteile? Wo können sich die beiden Rechtssysteme bestenfalls ergänzen? In einem weiteren Schwerpunkt soll die Frage nach einer Verbesserung des Opferschutzes thematisiert werden.
Referent*innen:
Elisabeth Auchter-Mainz, Opferschutzbeauftragte des Landes NRW,
Dr. Thomas Schüller, Professor für Kirchenrecht an der Uni Münster
Informationen und Anmeldung
Alle Angaben zu der Veranstaltungsreihe und zu den einzelnen Termine finden Sie immer aktuell unter www.wiedervorlage-aufarbeitung.de