Registrierung beim Gottesdienst notwendig

Die Corona-Schutzverordnung, die ab dem 30. Mai 2020 gilt, schreibt vor, dass die bisher freiwillig erfolgte Registrierung aller Gottesdienstbesucherinnen und -besucher nunmehr verpflichtend (§ 2a) ist. Die Registrierungspflicht gilt für alle Arten von Zusammenkünften.

Wenn Sie unsere Gottesdienste besuchen wollen, bereiten Sie sich bitte darauf vor, dass Sie – wie inzwischen an vielen Orten üblich – nach Name, Rufnummer/Mailadresse und Adresse gefragt werden.

Diese Daten muss die Kirchengemeinde erfassen, um sie im Fall der Infektion eines/r Gottesdienstbesuchers/in mit Covid-19 an das örtlich zuständige Gesundheitsamt weiterzugeben. Ordner und Ordnerinnen der Gemeinde werden mit dieser Aufgabe betraut werden und unterliegen über die Kenntnisse der Daten der Schweigepflicht.

Ihre Daten werden zu keinem anderen Zweck verarbeitet. Ihre Kontaktdaten werden vier Wochen nach dem Gottesdienst gelöscht. Ferner weisen wir Sie auf Ihre Betroffenenrechte nach §§ 17 ff KDG (Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz) hin. Bei datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde an den Beauftragten für den Datenschutz des Bistums Aachen unter folgender Adresse zu richten: Curacon GmbH, Am Mittelhafen 14, 48155 Münster. Tel: 0251 / 92208-0, muenster[at]curacon[.]de, www.curacon.de

Foto: helloquence/Unsplash

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