Alle Katholiken, die am Wahltag 14 Jahre sind, in der Pfarre Franziska von Aachen wohnen oder am Leben einer Gemeinde in dieser Pfarre teilnehmen.
Wenn Sie in einer Pfarre außerhalb unserer Gemeinschaft der Gemeinden Aachen-Mitte wohnen, aber Ihr Wahlrecht für den GdG-Rat oder einen Gemeinderat in Franziska von Aachen wahrnehmen wollen, können Sie dies in jeder der unten genannten Kirchen gegen Vorlage Ihres Personalausweises tun.
Man darf seine Stimme aber nur einmal für einen Gemeinderat und einen GdG-Rat abgeben.
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