Wer darf wählen?

Alle Katholiken, die am Wahltag 14 Jahre sind, in der Pfarre Franziska von Aachen wohnen oder am Leben einer Gemeinde in dieser Pfarre teil­nehmen.

Wenn Sie in einer Pfarre au­ßerhalb unserer Gemeinschaft der Gemeinden Aachen-Mitte wohnen, aber Ihr Wahlrecht für den GdG-Rat oder einen Gemeinderat in Franziska von Aachen wahrnehmen wollen, können Sie dies in jeder der unten genannten Kir­chen gegen Vorla­ge Ihres Personalausweises tun.

Man darf seine Stimme aber nur einmal für einen Gemeinderat und einen GdG-Rat abgeben.

Posted in: GdGWahl