Am 08./09. November 2025 finden die Kirchenvorstandswahlen statt, so auch in unseren Kirchengemeinden.
Nach dem neuen Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz und der neuen Wahlordnung für Kirchenvorstände sind bei dieser Wahl alle Mitglieder des Kirchenvorstandes neu zu wählen. Der neue Kirchenvorstand wird aus insgesamt zwölf Mitgliedern bestehen. Ab sofort hängt die Vorschlagsliste des Wahlvorstandes an den üblichen Aushangstellen für 14 Tage aus. Innerhalb von zwei Wochen können Ergänzungsvorschläge eingereicht werden. Näheres entnehmen Sie bitte dem Aushang.
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die am Wahltag 16 Jahre alt sind und wenigstens seit sechs Monaten im Gebiet unserer Pfarrei wohnen. Das Wählerverzeichnis mit den wahlberechtigten Personen liegt ab sofort bis einschließlich Montag, dem 06. Oktober im Pfarrbüro, Ursulinerstr. 1, aus. Wer sich vergewissern möchte, ob er ordnungsgemäß im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann das Verzeichnis zu den Dienstzeiten des Pfarrbüros einsehen. Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten sind nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich.
Der Wahlvorstand für die Kirchenvorstandswahlen hat folgende Vorschlagsliste aufgestellt:
Bougé, Roland // Clermont, Cyrus // Faßbender, Heinz // Grün, Bernhard // Grün, Gudrun // Grün, Jochen // Hoppe, Martin // Kühn, Ernst-Rudolf // Neuwirth, Konrad // Peiter, Monika // Poth, Regina // Schröder, Markus // Stepkes, Hermann // Sträter, Christian // Thevaraj, Chrysostom