Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde zuständig. Damit ist dieses Gremium im Geschäftsverkehr das ausführende Organ der Kirchengemeinde. Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind im neuen Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz (KVVG), das zum 01.11.2024 in Kraft getreten ist, verankert.
Das Gremium trägt damit die Sorge für die Erhaltung, Pflege und vorschriftsmäßige Verwendung des Vermögens. Der Kirchenvorstand ist aufgerufen, den Pfarrer im Bereich der Vermögensverwaltung zu entlasten, um ihm einen größeren Freiraum für die Aufgaben der Seelsorge zu ermöglichen.
Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist grundsätzlich der Pfarrer oder Pfarradministrator. Die weiteren Mitglieder werden gemäß der Vorschriften des KVVG von den Pfarrangehörigen für jeweils vier Jahre gewählt. Die Zahl der Kirchenvorstandsmitglieder hängt von der Zahl der Katholiken in der Kirchengemeinde ab und beträgt in der Kirchengemeinde Franziska von Aachen derzeit 16 Personen (nach altem Vermögensverwaltungsrecht). Mit der Neuwahl im Herbst 2025 reduziert sich diese Zahl auf 10 oder 12 Kirchenvorstandsmitglieder.