Im Herbst werden der Kirchenvorstand und der Rat des Pastoralen Raums gewählt. Für die Wahl des Kirchenvorstands gilt erstmals: Sie müssen nicht mehr im Gebiet der Kirchengemeinde Franziska von Aachen wohnen, um wählen zu dürfen. Aber man muss ins Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Wenn Sie sich unserer Pfarrei verbunden fühlen – etwa durch eine Gemeinde oder andere Formate – können Sie sich einfach in unser Wählerverzeichnis eintragen lassen.
So funktioniert das:
Füllen Sie das untenstehende Formular aus.
Ihre Angaben werden an unser Pfarrbüro übermittelt.
Wir tragen Sie in das Wählerverzeichnis der Kirchengemeinde Franziska von Aachen ein.
Gleichzeitig informieren wir die Kirchengemeinde an Ihrem Wohnort, damit Sie dort aus dem Wählerverzeichnis gestrichen werden. (Das Wahlrecht kann laut Wahlordnung nur einmal ausgeübt werden.)
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail – zur persönlichen Information und als Nachweis für Sie.
Die Eintragung muss bis spätestens 8. Juni 2025 erfolgen. Auch wenn die Wahl erst im November stattfindet, ist dieser Stichtag von der Wahlordnung vorgegeben (fünf Monate vorher).