Eintrag in das Wählerverzeichnis

Im Herbst werden der Kirchenvorstand und der Rat des Pastoralen Raums gewählt. Für die Wahl des Kirchenvorstands gilt erstmals: Sie müssen nicht mehr im Gebiet der Kirchengemeinde Franziska von Aachen wohnen, um wählen zu dürfen. Aber man muss ins Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Wenn Sie sich unserer Pfarrei verbunden fühlen – etwa durch eine Gemeinde oder andere Formate – können Sie sich einfach in unser Wählerverzeichnis eintragen lassen.

So funktioniert das:

  • Füllen Sie das untenstehende Formular aus.
  • Ihre Angaben werden an unser Pfarrbüro übermittelt.
  • Wir tragen Sie in das Wählerverzeichnis der Kirchengemeinde Franziska von Aachen ein.
  • Gleichzeitig informieren wir die Kirchengemeinde an Ihrem Wohnort, damit Sie dort aus dem Wählerverzeichnis gestrichen werden. (Das Wahlrecht kann laut Wahlordnung nur einmal ausgeübt werden.)
  • Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail – zur persönlichen Information und als Nachweis für Sie.
  • Die Eintragung muss bis spätestens 8. Juni 2025 erfolgen. Auch wenn die Wahl erst im November stattfindet, ist dieser Stichtag von der Wahlordnung vorgegeben (fünf Monate vorher).